Przypomnienie: Możliwość finansowania małych projektów na rzecz promocji językowej przez organizacje Mniejszości Niemieckiej
Od 12 czerwca 2023 r. istnieje możliwość ubiegania się o częściowe dofinansowanie małych projektów w ramach projektu „Sprachförderung in den Organisationen”.
⇒ Sprachförderung in den Organisationen (vdg.pl)
Regulamin (tylko po niemiecku) (źródło: Reglement.docx (live.com):
Ziele des Projekts:
a. Das Ziel des Projekts im Bereich der Sprachförderung ist die Festigung und Förderung der deutschen Sprache, indem u.a. Workshops, Seminare, Mini-Sprachcamps oder andere Veranstaltungen und Aktivitäten mit dem sprachlichen Schwerpunkt durchgeführt werden, die sich nachhaltig auf die sprachlichen Kompetenzen der Teilnehmer auswirken.
b. Die Sprachkenntnisse der Teilnehmer sollen sich in Bezug auf Sprechfähigkeit und Aussprache, Hörverstehen, Wortschatz, Umgang mit unterschiedlichen sprachlichen Kommunikationssituationen, handlungsorientiertes Sprechen durch die Teilnahme an den sprachfördernden Maßnahmen verbessern.
c. Das Projekt soll den Kindern und Jugendlichen aber auch den Erwachsenen den Zugang zu den sprachfördernden Maßnahmen ermöglichen und dadurch den Kontakt mit der Sprache intensivieren.
d. Die DMI Organisationen sollen, den Bedürfnissen ihrer Gruppe entsprechend, Maßnahmen entwickeln, die die Teilnehmer zum Sprechen in deutscher Sprache motivieren und die Kinder, Jugendliche sowie deren (Groß)Eltern an die DMI Organisationen langfristig binden.
e. Es sollen für die Teilnehmer interessante und kreative Formen der Sprachförderung entwickelt und durchgeführt werden.
1. Im Rahmen des Projekts werden sprachfördernde Aktivitäten finanziert. Die Sprachförderung muss sich in den Projekten widerspiegeln. Einen Antrag auf die finanzielle Unterstützung einer Maßnahme können Organisationen der DMI (darunter DFKs, Gemeindevorstände, Kreisvorstände sowie andere Gruppen), die innerhalb der deutschen Minderheit funktionieren, stellen. Es können folgende Maßnahmen finanziert werden:
– Seminare – Workshops (Basteln, Theater, Kommunikationsfähigkeit uä) – Nachmittagsbetreuung mit sprachlichen Komponenten – Mini-Sprachcamps – Sprachzirkel – Wettbewerbe (die sich inhaltlich auf die deutsche Sprache, Kultur und Landeskunde beziehen) – Diktate
2. Grundsätzlich kann nicht gefördert werden:
– Ausflüge (z.B. Busfahrten)
– Übernachtungen -Büroausstattung – Druckerpatronen – Aufführungen von Musikgruppen (Kulturprojekt)
– Politische Aktivitäten
Publikationen sind nur möglich, wenn die Publikation nicht das Hauptziel bzw. Ergebnis des Projektes ist.
3. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor dem Maßnahmenbeginn gestellt werden. Die Anträge werden von einer Kommission bestehend aus dem Koordinator des Projekts wie 2-3 weiteren Mitarbeitern des Dachverbandes begutachtet, wobei auf den inhaltlichen Wert der beantragten Maßnahme, sowie auf die finanzielle Effizienz und die Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Reglements geachtet wird. Die Kommission behält das Recht bei Rückfragen den Antragsteller zu kontaktieren.
4. 14 Tage vor dem Beginn der geplanten Maßnahme bekommt der Antragsteller eine Rückmeldung zur dem gestellten Antrag.
5. Jedem Antrag zu Finanzierung einer sprachfördernden Maßnahme muss ein detailliertes Programm (Unterrichtskonzept) beigefügt werden. Bei der Durchführung Maßnahmen wie z.B. Kinderfreizeit, Mini Sprachcamps, Sprachzirkel) ist die Führung eines „Klassenbuch“ erforderlich.
6. Im Rahmen des Projekts können folgende Ausgaben finanziert werden:
– Deutschlehrer (max. 70 PLN pro Unterrichtsstunde)
– Betreuer (max. 40 PLN pro Stunde)
– Workshopleiter (max 440 PLN pro Veranstaltung)
– Materialien (eintägige Maßnahme – max. 250 PLN, mehrtägige – 100 PLN pro Tag aber nicht mehr als 600 PLN)
– Verpflegung:
a) bei Maßnahmen (wie z.B. Kinderfreizeiten, Mini-Sprachcamps o.ä.), die mindestens 6-8 Stunden pro Tag dauern beträgt der maximale Satz pro Teilnehmer 15 PLN/Tag
b) bei Maßnahmen wie Seminare, Workshops uä. 10 PLN/Teilnehmer/Tag Bei Rechnungen für Bewirtungskosten müssen detaillierte Angaben über Menge, Preis pro Person und Art der Verpflegung gemacht werden.
– Reinigungsmittel (bis zu 200 PLN)
– Einweggeschirr (bis zu 200 PLN)
– Haftpflichtversicherung für die Betreuer/Lehrer – Diplome für Teilnehmer (10 PLN)
– Miete (nur bedingt, wenn die DMI-Organisation nicht über entsprechende Räumlichkeiten verfügt) (bis zu 500 PLN)
7. Die Aktivitäten sollen lokal ausgeführt werden, die Organisatoren sollen versuchen die Räumlichkeiten der DMI in Anspruch nehmen. Es sollten Kooperationen mit Gemeinden oder anderen lokalen Partnern eingegangen werden, die es ermöglichen falls nötig Räumlichten zur Durchführung der Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Es werden keine Übernachtungskosten für die Organisation der Nachmittagsbetreuung mit sprachlichen Komponenten oder Mini-Sprachcamps übernommen.
8. Jeder Antragsteller ist verpflichtet eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15 % beizutragen. Die Rechnungen („Faktura“, „Rachunek“ oder „Paragon mit der NIP-Nummer“), die in Rahmen von Eigenbeteiligung eingereicht werden, müssen folgende Angaben haben:
Oppelner Region Towarzystwo Społeczno-Kulturalne Niemców na Śląsku Opolskim ul. M. Konopnickiej 6 45-004 Opole
NIP 756-16-75-058
Region Schlesien Towarzystwo Społeczno-Kulturalne Niemców Woj. Śląskiego
ul. Wczasowa 3
47-400 Racibórz
NIP 639-10-39-907
Region Norden Związek Stowarzyszeń Niemieckich Warmii i Mazur ul. Kopernika 13/4 10-510 Olsztyn
NIP: 739-15-18-821
9. Sollten Kosten, die den Betrag von 1000 PLN überschreiten, entstehen so müssen drei schriftliche Angebote zum Vergleich bei der Antragstellung vorgelegt werden.
10. Durch die Zuwendung werden nur die im Antrag genannten Aktivitäten in der beantragten Höhe gefördert. Jegliche Änderungen bedürfen einer Genehmigung des Koordinators. Projekte können die Höchstfinanzierung bis zu 600 Euro erhalten; Alle Projekte, die über diese Summe hinausgehen, werden zusätzlich vom Förderer geprüft, um das Projekt zu bewilligen. In diesem Fall kann die Förderung dennoch nicht höher als 3000 Euro sein.
11. Für die Abrechnung müssen die Ausgaben mit „Faktura“, „Rachunek“ oder „Paragon mit der NIP-Nummer“ belegt werden. Die Angaben zum Ausstellen von Belegen:
Związek Niemieckich Stowarzyszeń Społeczno-Kulturalnych w Polsce ul. Słowackiego 10, 45-364 Opole NIP: 754-10-99-195
12. Die Ausgaben können spätestens am Tag des Projekts erfolgen (bei längerfristigen Projekten ist der letzte Tag des Projekts das Enddatum für Ausgaben. Der, auf der Rechnung genannte Verkaufstag (data sprzedaży) muss mit dem Termin des Projekts schlüssig sein.
13. Es sollen Fotos wie auch kurze Berichte von den durchgeführten Maßnahmen in sozialen Medien oder lokalen Zeitungen veröffentlicht werden.
14. Die Abrechnung muss spätestens bis zu 14 Tagen nach Abschluss der geförderten Maßnahme erfolgen. Sollte die Frist nicht angehalten werden so kann die Zuwendung aufgehoben werden. Jeder Antragsteller ist obligatorisch verpflichtet die Teilnehmer des Projekts, bei Medienauftritten (Printmedien, soziale Medien usw), beim Druck von Informationsmaterialien, Diplomen für die Teilnehmer uä. über die Finanzierungquelle zur informieren: Dieses Projekt wurde über den VdG mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat der Bundesrepublik Deutschland gefördert.
15. Für die erfolgreiche Abrechnung einer Maßnahme müssen folgende Dokumente hinterlegt werden: Rechnungen, die die Ausgaben belegen, Teilnehmerliste, 4 Fotos, ein Sachbericht in deutscher Sprache und falls erforderlich auch das Klassenbuch.
16. Bei Bedarf kann der Antragsteller eine Vorfinanzierung des Projekts in Höhe von 80% der beantragten Kosten bekommen (Ausgenommen der Vergütung für die Lehrer, Betreuer, Workshopleiter weil die von dem VdG ausgezahlt wird). Der Restbetrag wird nach der regelgerechten Abrechnung des Projekt ausgezahlt.
17. Der VdG behält das Recht, die Projekte ohne Ankündigung zu kontrollieren.
Formularz ⇒ Antragsformular.docx (live.com)