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Deutsch als Minderheitensprache in den Klassen 7 und 8 – Schreiben des VdG an die stellvertr. Bildungsministerin Katarzyna Lubnauer

22 März 2024

In Bezug auf das erste Treffen zwischen VertreterInnen der Deutschen Minderheit in Polen und der neuen stellvertretenden Bildungsministerin Katarzyna Lubnauer, das am 19. Januar 2024 in Warschau stattfand (⇒ Treffen mit Katarzyna Lubnauer, der stellvertretenden Bildungsministerin – Supereule – Platforma edukacyjna Mniejszości Niemieckiej), richtete der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) ein Schreiben an Frau Lubnauer.

Treffen am 19. Januar 2024. Bildquelle: VdG.

Beim besagten ersten Treffen im Januar wurde die Situation des Unterrichts Deutsch als Minderheitensprache und die Rückkehr der 3 Stunden pro Woche thematisiert. Die damit verbundene Diskriminierung von Kindern der deutschen Minderheit wurde nachfolgend durch die neue Verordnung vom 5. Februar 2024 der neuen Bildungsministerin Barbara Nowacka (⇒ Ab 1. September 2024 wieder 3 Wochenstunden Deutsch als Minderheitensprache – Neue Verordnung des Bildungsministeriums – Supereule – Platforma edukacyjna Mniejszości Niemieckiej) mit Wirkung zum 1. September 2024 beendet. Dadurch wird nach zwei Jahren die Verordnung vom 4. Februar 2022 des damaligen Bildungsministers Przemysław Czarnek aufgehoben. Weitere Themen dieses Treffens bildeten der Personalmangel in Bildungseinrichtungen, die Qualität des Unterrichts in Kindergärten und Schulen, die rechtlichen Hindernisse bei der Entwicklung des Unterrichts einschließlich der mangelhaften Umsetzung der Bestimmungen gemäß der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (⇒ der Prüfbericht des Sachverständigenausschusses und Empfehlungen vom 14.06.2023 auf Englisch und zusammengefasst auf Polnisch sowie die Empfehlungen des Ministerkomitees auf Englisch).

Das Schreiben des VdG vom 7. März 2024 (⇒ Pismo ZNSSK do MEN ws. j.niemieckiego_03.2024.docx) weist auf die Priorisierung einer bereits beim Januartreffen angesprochene Thematik hin:  Im Jahr 2018 wurde die geltende Gesetzeslage durch die damalige Leitung des Bildungsministeriums neu interpretiert und diese Neuinterpretation untersagt seitdem, dass, ohne ein gesetzliches Verbot und trotz deutlicher inhaltlicher Unterschiede, Schülerinnen und Schüler den Unterrichts der beiden Fächer Deutsch als Minderheitensprache und Deutsch als Fremdsprache in den Schulklassen 7 und 8 der Grundschule gleichzeitig besuchen. Sie müssen sich seitdem nach der 6. Klasse entweder für die weitere Teilnahme am Unterricht Deutsch als Minderheitensprache oder für die Teilnahme am Unterricht Deutsch als Fremdsprache entscheiden. Da die Grundschule nur mit zwei verpflichtenden Fremdsprachen abgeschlossen werden kann, führte dies dazu, dass mehrheitlich der Unterricht Deutsch als Minderheitensprache nach der 6. Schulkasse nicht mehr fortgeführt wird, um am Unterricht Deutsch als Fremdsprache teilnehmen zu können, was zudem die Konsequenz hat, dass der Besuch des Unterrichts Deutsch als Minderheitensprache bis zur 6. Klasse aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht auf dem Abschlusszeugnis der Grundschule erscheint (⇒ Bezeichnung und Status der Fächer, Schulzeugnis- und Klassenbucheinträge – Supereule – Platforma edukacyjna Mniejszości Niemieckiej). Daher bittet der VdG die stellvertretende Bildungsministerin im Namen der deutschen Minderheit in seinem Schreiben darum, dass das Bildungsministerium mögliche Lösungsvorschläge erarbeitet, die im Rahmen der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten in Polen sowie zusammen mit VertreterInnen der Deutschen Minderheit besprochen werden können.

An dieses Schreiben wurden zudem zwei Dokumente angehängt. Das Rechtsgutachten bezüglich des Unterrichts einer zweiten Fremdsprache und einer nationalen Minderheitensprache des Büros für parlamentarische Analysen der Sejm-Kanzlei vom 16. Mai 2018, in dem betont wurde, dass es sich bei der Neuinterpretation um eine rechtliche Interpretation, aber keine bindende Auslegung handelt. Im Gutachten bezüglich des Unterrichts Deutsch als Minderheitensprache im Kontext des Ersatzes durch Deutsch als Fremdsprache im Zusammenhang mit dem Schreiben des Direktors der Abteilung für Allgemeine Ausbildung des Bildungsministeriums vom 15. März 2018 wurden einige wesentliche rechtliche Aspekte unterstrichen, die man bei der Lösung dieses Problems berücksichtigen müsste.

Außerdem erhielten Grzegorz Kuprianowicz, Ko-Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten und Vertreter der ukrainischen Minderheit in Polen, und Tomasz Szymański, Staatssekretär des Innenministeriums, das Schreiben zur Kenntnis.

In der Woche nach Versendung dieses Schreibens trafen sich am 13. März 2024 die stellvertretende Bildungsministerin Lubnauer mit Mitgliedern der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten – Grzegorz Kuprianowicz, Ko-Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission und Vertreter der ukrainischen Minderheit, Rafał Bartek, Vertreter der deutschen Minderheit, Algirdas Vaicekauskas, Vertreter der litauischen Minderheit – zu einem Gespräch über den Bildungsbereich nationaler und ethnischer Minderheiten in Polen (⇒ Treffen mit der stellvertretenden Bildungsministerin Katarzyna Lubnauer zum Thema der Bildung von nationalen und ethnischen Minderheiten (vdg.pl)). Seitens der Minderheitenvertreter wurde die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe zu diesem Themenbereich vorgeschlagen.

Treffen am 13. März 2024. Bildquelle: VdG.


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