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Finanzierung des Minderheitenunterrichts

22 Januar 2022

1. Allgemeine Informationen

Die Finanzmittel für die Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schulen, die Aktivitäten zur Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Identität von Schüler:innen nationaler und ethnischer Minderheiten und von Gemeinschaften, die eine Regionalsprache sprechen, durchführen, sind in den Einnahmen der lokalen Selbstverwaltungen garantiert. Eine der Einnahmequellen der lokalen Selbstverwaltungen ist der Bildungsanteil des allgemeinen Zuschusses.

Die endgültigen Beträge des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die einzelnen Selbstverwaltungen für das Jahr 2022 wurden auf der Grundlage folgender Faktoren festgelegt:

Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 20. Dezember 2022 über die Art und Weise der Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die Selbstverwaltungen im Jahr 2023

– statistische Daten über die Anzahl der Stellen für Lehrkräfte bestimmter Besoldungsgruppen und des beruflichen Aufstiegs, wie sie im Bildungsinformationssystem ausgewiesen sind

– statistische Daten über die Zahl der Schüler:innen im Schuljahr 2021/2022, wie sie im Bildungsinformationssystem ausgewiesen sind

2. Umrechnungsfaktoren für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache im Jahre 2023

Im Jahr 2023 wurden die Werte der Gewichte für Schüler:innen geändert, die der deutschen Minderheit angehören (über die Änderungen hat u.a. Portal oświatowy berichtet) und für die der Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache in Form eines Zusatzfaches realisiert wird. Die Entscheidung ist eine Folge der Änderung des Kerncurriculums und der Reduzierung des wöchentlichen Unterrichts in Deutsch als Minderheitensprache von 3 auf 1 Stunde.

In den Algorithmus für die Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die lokalen Selbstverwaltungen für das Jahr 2023 – im schulischen Teil – sind die folgenden Faktoren eingeflossen:

P27 = 0,10

Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 694,7 zł

P28 = 0,500

Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 3 473,50 zł

P29 = 0,650

Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 4 515,55 zł

P30 = 0,600

Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 4 168,20 zł

 

3. Umrechnungsfaktoren für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache im Jahre 2022

Der Minister für Bildung und Wissenschaft hat eine Verordnung über die Art und Weise der Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die Selbstverwaltungen im Jahr 2022 erlassen. In der am 10. Februar 2022 veröffentlichten Verordnung wurde der Wert der Gewichtung für Schüler:innen, die der deutschen Minderheit angehören und für die der Unterricht Deutsch als Minderheitensprache in einer zusätzlichen Form angeboten wird, reduziert.

In Übereinstimmung mit den neuen Vorschriften den Wert der Gewichtung:

1) P25 wird um 0,034 verringert;
2) P26 wird um 0,173 verringert;
3) P27 wird um 0,224 verringert.

In den Algorithmus für die Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die lokalen Selbstverwaltungen für das Jahr 2022 – im schulischen Teil – sind die folgenden Faktoren eingeflossen:

P25 = 0,166

Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 1 015,59 zł

P26 = 0,827

Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 5 059,59 zł

P27 = 1,076

Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 6 582,97 zł

P28 = 0,600

Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 3670,8 zł

 

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