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Finanzierung des Minderheitenunterrichts

4 April 2024

1. Allgemeine Informationen

Der Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache ist gesetzlich geregelt und wird aus dem Staatshaushalt im Rahmen der Bildungssubvention finanziert. Zu diesem Zweck werden gesonderte Mittel bereitgestellt, die an lokale Selbstverwaltungen gehen und für die Erhaltung der sprachlichen und kulturellen Identität der Minderheiten, einschließlich der Organisation des Minderheitenunterrichts, bestimmt sind. Das Privileg, von öffentlichen Geldern zu profitieren, steht in Polen allen nationalen und ethnischen Minderheiten zu, die auf dem Gebiet der Republik leben. Das bedeutet, dass der Unterricht der deutschen Sprache als nationale Minderheitensprache nicht von den Organisationen der deutschen Minderheit, weder von den Eltern noch von den Schulen oder Kindergärten finanziert wird. Diese Mittel stehen den Selbstverwaltungen zur Verfügung, und es liegt in ihrer Verantwortung, die Voraussetzungen für das Erlernen der deutschen Sprache zu schaffen.

Die Höhe der Gelder, die die Selbstverwaltungen für den Unterricht einer Minderheitensprache erhalten, ist für jede Selbstverwaltung unterschiedlich. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der Schüler, die am Minderheitenunterricht teilnehmen, von der Schulart und der Art des Unterrichts ab und wird auf der Grundlage des so genannten A-Standards festgelegt.

Das Ministerium für Inneres und Verwaltung veröffentlicht die Höhe des Zuschusses für jede Selbstverwaltung sowie Informationen über die Zahl der Schüler, die in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Woiwodschaften unterrichtet werden.

Die Beträge des Bildungsanteils der allgemeinen Bildungssubvention für die einzelnen Selbstverwaltungen für das Jahr 2024 wurden auf der Grundlage folgender Faktoren festgelegt:

– Verordnungen des Ministers für Bildung und Wissenschaft über die Art und Weise der Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die Selbstverwaltungen

– statistische Daten über die Anzahl der Stellen für Lehrkräfte bestimmter Besoldungsgruppen und des beruflichen Aufstiegs, wie sie im Bildungsinformationssystem ausgewiesen sind

– statistische Daten über die Zahl der Schüler:innen, wie sie im Bildungsinformationssystem ausgewiesen sind

 

2. Wofür kann der erhöhte Zuschuss für den Minderheitensprachunterricht verwendet werden?

➢ Gehälter der Lehrkräfte;
➢ Anschaffung von Lehrbüchern, Lehr- und Übungsmaterialien für den Deutschunterricht;
➢ Ausstattung von Schulbibliotheken mit Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Filmen, Computersoftware in deutscher Sprache;
➢ Organisation von Klassenfahrten im Rahmen des Deutschunterrichts, des Geschichts- und Kulturunterrichts und des Erdkundeunterrichts des Herkunftslandes;
➢ Fortbildung von Lehrern, die Deutschunterricht erteilen;
➢ Organisation von außerschulischen Aktivitäten – Interessengruppen, Workshops, Filmclubs usw.
➢ Ausstattung der Klassenräume mit IT-Infrastruktur und -Geräten, die für die Durchführung von Aktivitäten zur Erhaltung der nationalen Identität der deutschen Minderheit verwendet werden.

 

3. Umrechnungsfaktoren für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurden die Werte der Gewichte für Schüler:innen geändert, die der deutschen Minderheit angehören und für die der Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache in Form eines Zusatzfaches realisiert wird. Diese Entscheidung ist eine Folge der Verordnung, mit der der Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache mit 3 Stunden pro Woche wieder eingeführt wird.

Die Änderungen wurden von der Polnischen Presseagentur mitgeteilt.

Über den Grundbetrag (Standard A) berichtete der Staatssekretär im Ministerium für Nationale Bildung Henryk Kiepura in der Sitzung des Sejm am 7.03.2024:

„Der Finanzstandard A für die Subvention für das Jahr 2024 beträgt 8991 PLN. Er ist um ca. 30% höher als der Finanzstandard A, d.h. der Basisstandard, im Jahr 2023.“

P28 = 0,134

Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 1204, 79  zł

P29 = 0,673

Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 6050, 94 zł

P30 = 0,874

Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 7858, 13 zł

P31 = 0,600

Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 5394, 60 zł

 

4. Umrechnungsfaktoren für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache im Jahre 2023

Im Jahr 2023 wurden die Werte der Gewichte für Schüler:innen geändert, die der deutschen Minderheit angehören (über die Änderungen hat u.a. Portal oświatowy berichtet) und für die der Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache in Form eines Zusatzfaches realisiert wird. Die Entscheidung ist eine Folge der Änderung des Kerncurriculums und der Reduzierung des wöchentlichen Unterrichts in Deutsch als Minderheitensprache von 3 auf 1 Stunde.

In den Algorithmus für die Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die lokalen Selbstverwaltungen für das Jahr 2023 – im schulischen Teil – sind die folgenden Faktoren eingeflossen:

P27 = 0,10

Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 694,7 zł

P28 = 0,500

Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 3 473,50 zł

P29 = 0,650

Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 4 515,55 zł

P30 = 0,600

Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 4 168,20 zł

5. Umrechnungsfaktoren für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache im Jahre 2022

Der Minister für Bildung und Wissenschaft hat eine Verordnung über die Art und Weise der Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die Selbstverwaltungen im Jahr 2022 erlassen. In der am 10. Februar 2022 veröffentlichten Verordnung wurde der Wert der Gewichtung für Schüler:innen, die der deutschen Minderheit angehören und für die der Unterricht Deutsch als Minderheitensprache in einer zusätzlichen Form angeboten wird, reduziert.

In Übereinstimmung mit den neuen Vorschriften den Wert der Gewichtung:

1) P25 wird um 0,034 verringert;
2) P26 wird um 0,173 verringert;
3) P27 wird um 0,224 verringert.

In den Algorithmus für die Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die lokalen Selbstverwaltungen für das Jahr 2022 – im schulischen Teil – sind die folgenden Faktoren eingeflossen:

P25 = 0,166

Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 1 015,59 zł

P26 = 0,827

Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 5 059,59 zł

P27 = 1,076

Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 6 582,97 zł

P28 = 0,600

Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 3670,8 zł

 

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