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Kerncurriculum und Lehrpläne

9 Juli 2024

1. Kerncurriculum

1.1. Änderungen des Kerncurriculums ab dem Schuljahr 2024/2025

Ab dem 12. Februar 2024 fand eine Vorabkonsultation zu den Änderungen des allgemeinbildenden Kerncurriculums statt. Die Konsultation dauerte bis zum 19. Februar 2024. Die Konsultation umfasste unter anderem Änderungen des Kerncurriculums für den Unterricht einer Minderheitensprache. Das Bildungsministerium hat Entwürfe für Verordnungen zu diesem Thema vorbereitet. Die Entwürfe sind im April 2024 in die öffentliche Konsultation gegangen und wurden interministeriell abgestimmt. Der Verband der deutschen Gesellschaften hat am 17. Mai 2024 einen Brief an die stellvertretende Bildungsministerin Katarzyna Lubnauer zum Entwurf des Kerncurriculums geschickt, auf den eine Antwort von Frau Małgorzata Szybalska, Direktorin der Abteilung für allgemeine Bildung und digitale Transformation im Bildungsministerium, folgte, die auf die einzelnen Punkte des Briefes einging.

Im Juni 2024 wurde das überarbeitete Kerncurriculum von der Bildungsministerin unterzeichnet.

Das Ministerium erklärt auf seiner Internetseite: „Das neue, eingeschränkte Kerncurriculum wird ab dem Schuljahr 2024/2025 für eine Übergangszeit gelten, in der Experten an einer umfassenden Kerncurriculumsreform arbeiten werden. Das umfassende neue Curriculum wird zwei Jahre später in Kraft treten – ab 1. September 2026/2027 in der Grundschule, ab dem Schuljahr 2028/2029 in den weiterführenden Schulen.“

1.2. Das Kerncurriculum für das Fach „Deutsch als Minderheitensprache“ in den Jahren 2022-2024

Im Jahr 2022 arbeitete das Ministerium für Bildung und Wissenschaft an einem Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über das Kerncurriculum. Der Entwurf des Kerncurriculums wurde u.a. von dem Verband der deutschen Gesellschaften in Polen begutachtet, der eine kritische Stellungnahme diesem neuen Kerncurriculum abgab.

Im August 2022 veröffentlichte das Ministerium einen Bericht über die durchgeführten öffentlichen Konsultationen und Stellungnahmen zum Entwurf dieser Verordnung. Darin verwies das Ministerium auf die kritische Stellungnahme des Vorstandes des VdG zum Entwurf des neuen Kerncurriculums. Die wichtigste Schlussfolgerung des Berichts und die Begründung des ministeriellen Verordnungsentwurfs über das neue Kerncurriculum war, dass der begrenzte Inhalt des Unterrichts in Deutsch als Minderheitensprache eine Folge der Änderung ist, die bereits durch die Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 4. Februar 2022 eingeführt wurde. Der Bericht kann auf der Internetseite des Zentrums für staatliche Gesetzgebung (Rządowe Centrum Legislacji) eingesehen werden.

Am 1. August 2022 wurde das veränderte Kerncurriculum veröffentlicht.

3. Der Lehrplan

Die Lehrpläne werden von der Schulleitung auf Antrag einer Lehrkraft oder mehreren Lehrkräften zur Verwendung in der Schule zugelassen. Die im Kerncurriculum festgelegten Ziele, Inhalte und spezifischen Anforderungen an den Unterricht der Minderheitensprache sowie der eigenen Geschichte und Kultur sind das Ausgangsmaterial für die Entwicklung von Lehrplänen durch die Lehrer.

Der/Die Lehrer:in kann:

  • selbst (oder als Mitverfasser:in) einen Lehrplan erstellen,
  • einen Lehrplan eines anderen Autors/einer anderen Autorin auswählen,
  • einen Lehrplan eines anderen Autors/einer anderen Autorin auswählen und seine eigenen Änderungen vornehmen.

Der Lehrplan bietet den Lehrenden eine Grundlage für die Organisation ihrer Unterrichtstätigkeit. Er sollte den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schüler:innen angepasst werden. Wichtig für den Lehrplan sind auch Übereinstimmung mit dem Kerncurriculum sowie inhaltliche und didaktische Korrektheit.

Lehrpläne, die die Deutsche Bildungsgesellschaft erstellt hat:

Im Zusammenhang mit der Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 1. August 2022 hat die Deutsche Bildungsgesellschaft in Oppeln ein Team mit der Entwicklung neuer Lehrpläne für die Klassenstufen 1-3 und 4-6 an Grundschulen beauftragt. Die Lehrpläne sind auf der Internetseite der DBG verfügbar.

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei:

Niemieckie Towarzystwo Oświatowe
ul. M. Konopnickiej 6 (IV piętro)
45-004 Opole

bildung.pl

Biuro:
Telefon: +48 77 413 0978
E-Mail: dbg@bildung.pl

4. Minderheitensprache im Kindergarten

Die Lehrerin für die Minderheitensprache folgt dem Lehrplan für den Kindergarten, es gibt keinen separaten Lehrplan für den Unterricht in der Minderheitensprache. Elemente der Minderheitensprache werden entweder von der externen Deutschlehrkraft oder von der zweisprachigen Lehrkraft, die täglich mit den Kindern arbeitet, eingeführt. Die Lehrkraft wählt die Inhalte aus, die in der Minderheitensprache behandelt werden sollen.

5. Bildungsangebot des Niwki-Programms für 2024

Im Rahmen des Niwki-Programms hat das Oppelner Bildungszentrum ein spezielles Fortbildungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Deutsch als Minderheitensprache vorbereitet.

Die Rekrutierung für Fortbildungskurse (sowohl online als auch vor Ort) wird fortlaufend erfolgen, und Einzelheiten zu den einzelnen Fortbildungsformen und Bewerbungsformularen werden auf der Internetseite des Oppelner Bildungszentrums unter „Najbliższe szkolenia-zapisy“ veröffentlicht. Informationen über aktuelle Veranstaltungen werden auch auf der Internetseite des Niwki-Programms unter Aktuelles veröffentlicht.

Nähere Informationen:

Pani Izabela Szczepańska

Opolskie Centrum Edukacji

ul. Głogowska 27, 45-315 Opole

programniwki@rcre.opolskie.pl

iszczepanska@rcre.opolskie.pl

tel. 77 404 7588, kom. 786 954 402


› Zusätzliche Informationen sind auf folgenden Internetseiten zu finden: Ośrodek Rozwoju Edukacji oraz Portal Oświatowy.

› Beispiele von Lehrplänen für das Fach „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“: Regionalne Centrum Rozwoju Edukacji (Program Niwki) sowie Deutsche Bildungsgesellschaft.

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