Organisation des Unterrichts „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“
Stundenzahl des Faches „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“ (pro Schuljahr)
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Grundschule
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5., 6. Klasse | Mind. 25 Stunden |
Lyzeum | 2., 3. Klasse | Mind. 20 Stunden
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Technische Fachschule | 2., 3. Klasse | Mind. 20 Stunden
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Berufsschule (Stufe I) | 1., 2. Klasse | Mind. 15 Stunden
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Berufsschule (Stufe II) | 1. Klasse | Mind. 10 Stunden
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Das Fach Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit wird automatisch in den Stundenplan aufgenommen, wenn die Eltern für ihr Kind den Unterricht in einer Minderheitensprache beantragen.
In der schulübergreifenden Gruppe wird der Unterricht der Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit in solchem Umfang durchgeführt, wie es für einzelne Klassen vorgesehen ist.
Können die Schüler:innen in der fünften Klasse mehr Stunden im Fach „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“ haben, und dann dafür in der sechsten Klasse weniger Stunden Unterricht haben?
Die Verordnung des Bildungsministers vom 18. August 2017 sieht - im Falle der Grundschulen - keine spezifischen Lösungen (Übergangsbestimmungen) vor, die es ermöglichen würden, den Unterricht im Fach „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“ in einem anderen als dem in Anhang 3 der genannten Verordnung angegebenen Umfang durchzuführen. In den Klassen 5 und 6 der Grundschule beläuft sich der Unterricht jeweils auf 25 Stunden innerhalb eines Schuljahres.