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Organisation des Unterrichts „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“

25 Januar 2022
 

Stundenzahl des Faches „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“

(pro Schuljahr)

 

Grundschule

 

5., 6. Klasse Mind. 25 Stunden
Lyzeum 2., 3. Klasse Mind. 20 Stunden

 

Technische Fachschule 2., 3. Klasse Mind. 20 Stunden

 

Berufsschule (Stufe I) 1., 2. Klasse Mind. 15 Stunden

 

Berufsschule (Stufe II) 1. Klasse Mind. 10 Stunden

 

 

Das Fach Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit wird automatisch in den Stundenplan aufgenommen, wenn die Eltern für ihr Kind den Unterricht in einer Minderheitensprache beantragen.

In der schulübergreifenden Gruppe wird der Unterricht der Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit in solchem Umfang durchgeführt, wie es für einzelne Klassen vorgesehen ist.

Die Verordnung des Bildungsministers vom 18. August 2017 sieht - im Falle der Grundschulen - keine spezifischen Lösungen (Übergangsbestimmungen) vor, die es ermöglichen würden, den Unterricht im Fach „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“ in einem anderen als dem in Anhang 3 der genannten Verordnung angegebenen Umfang durchzuführen. In den Klassen 5 und 6 der Grundschule beläuft sich der Unterricht jeweils auf 25 Stunden innerhalb eines Schuljahres.

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