Umrechnungsfaktoren für Schüler, die Deutsch als Minderheitensprache lernen, im Jahr 2025
In der Begründung zum Verordnungsentwurf des Bildungsministers über die Verteilung des Gesamtbetrags des Bildungsbedarfs auf die Selbstverwaltungen im Jahr 2025 verweist das Ministerium auf die Finanzierung des deutschen Minderheitenunterrichts im Jahr 2025:
„Im Jahr 2025 wird die standardisierte Anzahl von Unterrichtsstunden in einer nationalen Minderheitensprache, die in Form von zusätzlichem Unterricht in dieser Sprache durchgeführt wird, in Bezug auf Schüler oder Hörer, die allen nationalen Minderheiten angehören, für das gesamte Haushaltsjahr in Kraft sein, daher ist es notwendig, den Wert der Gewichte für Schüler oder Hörer, die der deutschen Minderheit angehören, mit dem Wert der Gewichte für andere Minderheiten anzugleichen. Die Gewichte werden auf den Stand vor den Änderungen im Jahr 2022 zurückgesetzt.“
Der Gesamtbetrag für alle Selbstverwaltungen für 2025 ist im Gesetz über die Einnahmen der lokalen Selbstverwaltungen festgelegt.
Nach dem vorläufigen Algorithmus für die Verteilung des Gesamtbetrags im Jahr 2025 (im Anhang der Verordnung) wird der A-Standard voraussichtlich 9.477 zloty betragen. Das bedeutet, dass der Finanzstandard um 486 zloty, d. h. um 5,4 Prozent, steigen wird (Quelle: Głos Nauczycielski).
P 33 = 0,200 (30 000 Schüler)
Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen
Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen
Grundbetrag (Standard A): 9 477 zł
Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 1 895,40 zł
P 34 = 1,000 (11 000 Schüler)
Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen
Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen
Grundbetrag (Standard A): 9 477 zł
Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 9 477 zł
P 35 = 1,300 (14 000 Schüler)
Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen
Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen
Grundbetrag (Standard A): 9 477 zł
Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 12 320,10 zł
In der Begründung des Verordnungsentwurfs des Bildungsministers über die Art und Weise der Verteilung des Gesamtbetrags des Bildungsbedarfs auf die lokalen Selbstverwaltungseinheiten im Jahr 2025 plant das Ministerium außerdem, „den Wert der Gewichtung pro Schüler von Abteilungen und Schulen zu erhöhen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen erteilt wird: Polnisch und der Sprache einer nationalen Minderheit, einer ethnischen Minderheit oder einer Regionalsprache. Es wird vorgeschlagen, die Gewichtung von P36 mit einem Wert von 0,6 auf einen Wert von 0,8 zu erhöhen (die Gewichtung wird auf ca. 2.700 Schüler berechnet).“
P 36 = 0,800
Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.
Grundbetrag (Standard A): 9 477 zł
Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 7 581,60 zł