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Materialien für den Deutsch-als-Minderheitensprache-Unterricht: Allgemeine Informationen.

22 Januar 2022

Auswahl der Materialien

Nach geltendem Bildungsrecht kann der Lehrer:

– ohne Lehrbuch unterrichten

– ein Lehrbuch für den Minderheitenspracheunterricht verwenden, das vom Bildungsministerium für den Schulgebrauch zugelassen wurde

– eigene Materialien (z.B. Lehrbücher für den Fremdsprachenunterricht, Übungsmaterialien) verwenden.

Das Bildungsministerium veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste mit den zugelassenen Lehrbüchern.

Lehrbücher für den Deutsch als Minderheitensprache-Unterricht

Das Handbuch Niko (Verlag Klett Polska) ist das einzige Lehrbuch, das für den Minderheitensprachenunterricht in der Grundschule vom Bildungsministerium zugelassen wurde. Seit 2016 bringt der Verlag Klett Polska in Absprache mit dem Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) und seinen Mitgliedsorganisationen Schritt für Schritt Lehrbücher auf den Markt, die auf die Rahmenlehrpläne des minderheitlichen Sprachunterrichts zugeschnitten sind. Heute (Stand: September 2021) gibt es drei Teile der Niko-Serie, also Lehrbücher für die 1., 2. und 3. Klasse der Grundschule.

 

Finanzierung und Ankauf von Lehrbüchern für den Deutsch-als-Minderheitensprache-Unterricht

a) Die Lehrbücher für den DaM-Unterricht sind aus dem Staatshaushalt (Teil für die Erhaltung der ethnischen und nationalen Identität) finanziert. Das bedeutet, dass Kinder, die an dem DaM-Unterricht teilnehmen, die für ihren muttersprachlichen Unterricht vorgesehen Lehrbücher kostenlos nutzen können. Die Lehrbücher der Niko-Serie werden einer solchen Finanzierung unterzogen und können von den Kindern kostenlos in den Schulbibliotheken ausgeliehen werden.

b) Bedingungen für diese unentgeltliche Nutzung der Lehrbücher der Niko-Serie:

– Wenn ein Lehrer des DaM-Unterrichts das Lehrbuch der Niko-Serie auswählt, meldet er den entsprechenden Bedarf der Schulleitung.

– Die Schulleitung meldet diesen Bedarf der Schulaufsichtsbehörde (Woiwodschaftsebene), die ihrerseits das Bildungsministerium informiert, wie viele Lehrbücher in der gesamten Woiwodschaft benötigt werden.

– Das Bildungsministerium bestellt beim Verlag eine ausreichende Anzahl an Lehrbüchern, die an die Schulaufsichtsbehörden und dann weiter an die Schulbibliotheken geliefert werden.

c) Unabhängig von der Finanzierung durch das Bildungsministerium sind die Lehrbücher der Niko-Serie auch auf dem Verlagsmarkt in Buchhandlungen oder bei den Handelsvertretern von Klett Polska erhältlich. Der Verlag bietet Sonderrabatte im Rahmen von Lehrerpaketen an.

Kontaktdaten der Schulaufsichtsbehörden (Woiwodschaftsebene)

Woiwodschaft Oppeln

Kuratorium Oświaty w Opolu

Piastowska 14, 45-082 Opole

Wydział Organizacji i Pragmatyki Zawodowej Nauczycieli

Magdalena Szałagan

telefon: 77/ 45 24 577

mszalagan@kuratorium.opole.pl

 

Woiwodschaft Schlesien

Kuratorium Oświaty w Katowicach

Powstańców 41a, 40-024 Katowice

Zespół Programów Europejskich i Współpracy z Zagranicą

Marzena Zabiegała

telefon: 32/ 606 30 59

m.zabiegala@kuratorium.katowice.pl

 

Woiwodschaft Ermland-Masuren

Kuratorium Oświaty w Olsztynie

Al. Marszałka J. Piłsudskiego 7/9, 10-959 Olsztyn

Renata Maria Iłeczko – starszy wizytator
tel. 89 52 32 423
rileczko@ko.olsztyn.pl

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