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Finanzierung des Minderheitenunterrichts

4 April 2024

1. Allgemeine Informationen

Der Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache ist gesetzlich geregelt und wird aus dem Staatshaushalt im Rahmen der Bildungssubvention finanziert. Zu diesem Zweck werden gesonderte Mittel bereitgestellt, die an lokale Selbstverwaltungen gehen und für die Erhaltung der sprachlichen und kulturellen Identität der Minderheiten, einschließlich der Organisation des Minderheitenunterrichts, bestimmt sind. Das Privileg, von öffentlichen Geldern zu profitieren, steht in Polen allen nationalen und ethnischen Minderheiten zu, die auf dem Gebiet der Republik leben. Das bedeutet, dass der Unterricht der deutschen Sprache als nationale Minderheitensprache nicht von den Organisationen der deutschen Minderheit, weder von den Eltern noch von den Schulen oder Kindergärten finanziert wird. Diese Mittel stehen den Selbstverwaltungen zur Verfügung, und es liegt in ihrer Verantwortung, die Voraussetzungen für das Erlernen der deutschen Sprache zu schaffen.

Die Höhe der Gelder, die die Selbstverwaltungen für den Unterricht einer Minderheitensprache erhalten, ist für jede Selbstverwaltung unterschiedlich. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der Schüler, die am Minderheitenunterricht teilnehmen, von der Schulart und der Art des Unterrichts ab und wird auf der Grundlage des so genannten A-Standards festgelegt.

Das Ministerium für Inneres und Verwaltung veröffentlicht die Höhe des Zuschusses für jede Selbstverwaltung sowie Informationen über die Zahl der Schüler, die in den einzelnen Gemeinden, Landkreisen und Woiwodschaften unterrichtet werden.

Die Beträge des Bildungsanteils der allgemeinen Bildungssubvention für die einzelnen Selbstverwaltungen wurden auf der Grundlage folgender Faktoren festgelegt:

– Verordnungen des Ministers für Bildung über die Art und Weise der Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die Selbstverwaltungen

– statistische Daten über die Anzahl der Stellen für Lehrkräfte bestimmter Besoldungsgruppen und des beruflichen Aufstiegs, wie sie im Bildungsinformationssystem ausgewiesen sind

– statistische Daten über die Zahl der Schüler:innen, wie sie im Bildungsinformationssystem ausgewiesen sind

 

2. Wofür kann der erhöhte Zuschuss für den Minderheitensprachunterricht verwendet werden?

➢ Gehälter der Lehrkräfte;
➢ Anschaffung von Lehrbüchern, Lehr- und Übungsmaterialien für den Deutschunterricht;
➢ Ausstattung von Schulbibliotheken mit Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Filmen, Computersoftware in deutscher Sprache;
➢ Organisation von Klassenfahrten im Rahmen des Deutschunterrichts, des Geschichts- und Kulturunterrichts und des Erdkundeunterrichts des Herkunftslandes;
➢ Fortbildung von Lehrern, die Deutschunterricht erteilen;
➢ Organisation von außerschulischen Aktivitäten – Interessengruppen, Workshops, Filmclubs usw.
➢ Ausstattung der Klassenräume mit IT-Infrastruktur und -Geräten, die für die Durchführung von Aktivitäten zur Erhaltung der nationalen Identität der deutschen Minderheit verwendet werden.

 

3. Umrechnungsfaktoren für Schüler, die Deutsch als Minderheitensprache lernen, im Jahr 2025

In der Begründung zum Verordnungsentwurf des Bildungsministers über die Verteilung des Gesamtbetrags des Bildungsbedarfs auf die Selbstverwaltungen im Jahr 2025 verweist das Ministerium auf die Finanzierung des deutschen Minderheitenunterrichts im Jahr 2025:

„Im Jahr 2025 wird die standardisierte Anzahl von Unterrichtsstunden in einer nationalen Minderheitensprache, die in Form von zusätzlichem Unterricht in dieser Sprache durchgeführt wird, in Bezug auf Schüler oder Hörer, die allen nationalen Minderheiten angehören, für das gesamte Haushaltsjahr in Kraft sein, daher ist es notwendig, den Wert der Gewichte für Schüler oder Hörer, die der deutschen Minderheit angehören, mit dem Wert der Gewichte für andere Minderheiten anzugleichen. Die Gewichte werden auf den Stand vor den Änderungen im Jahr 2022 zurückgesetzt.“

Der Gesamtbetrag für alle Selbstverwaltungen für 2025 ist im Gesetz über die Einnahmen der lokalen Selbstverwaltungen festgelegt.

Nach dem vorläufigen Algorithmus für die Verteilung des Gesamtbetrags im Jahr 2025 (im Anhang der Verordnung) wird der A-Standard voraussichtlich 9.477 zloty betragen. Das bedeutet, dass der Finanzstandard um 486 zloty, d. h. um 5,4 Prozent, steigen wird (Quelle: Głos Nauczycielski).

P 33 = 0,200 (30 000 Schüler)

Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 9 477 

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags):  1 895,40 zł

P 34 = 1,000 (11 000 Schüler)

Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 9 477  zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 9 477 zł

P 35 = 1,300 (14 000 Schüler)

Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 9 477 

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 12 320,10 zł

In der Begründung des Verordnungsentwurfs des Bildungsministers über die Art und Weise der Verteilung des Gesamtbetrags des Bildungsbedarfs auf die lokalen Selbstverwaltungseinheiten im Jahr 2025 plant das Ministerium außerdem, „den Wert der Gewichtung pro Schüler von Abteilungen und Schulen zu erhöhen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen erteilt wird: Polnisch und der Sprache einer nationalen Minderheit, einer ethnischen Minderheit oder einer Regionalsprache. Es wird vorgeschlagen, die Gewichtung von P36 mit einem Wert von 0,6 auf einen Wert von 0,8 zu erhöhen (die Gewichtung wird auf ca. 2.700 Schüler berechnet).“

P 36 = 0,800

Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.

Grundbetrag (Standard A): 9 477 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 7 581,60 zł

 

4. Umrechnungsfaktoren für Schüler, die Deutsch als Minderheitensprache lernen, im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurden die Werte der Umrechnungsfaktoren für Schüler der deutschen Minderheit, für die der Unterricht in der Minderheitensprache in Form von zusätzlichem Unterricht in dieser Sprache erteilt wird, geändert.

4.1 Umrechnungsfaktoren für die Monate Januar-August 2024

Der Wert der Umrechnungsfaktoren für die Monate Januar-August 2024 ist festgelegt in:

Verordnung des Bildungsministers vom 2. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung über die Art und Weise der Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die Selbstverwaltungen im Jahr 2024.

Der Beschluss ist eine Folge von:

Verordnung des Bildungsministers vom 2. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise der Erfüllung von Aufgaben durch öffentliche Kindergärten, Schulen und Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung des Gefühls der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern dienen, die nationalen und ethnischen Minderheiten und Gemeinschaften angehören, die eine Regionalsprache sprechen , zur Wiedereinführung des Unterrichts von drei Stunden pro Woche in Deutsch als Sprache der nationalen Minderheit.

Die Änderungen wurden von der Polnischen Presseagentur mitgeteilt.

Über den Grundbetrag (Standard A) berichtete der Staatssekretär im Ministerium für Nationale Bildung Henryk Kiepura in der Sitzung des Sejm am 7.03.2024:

„Der Finanzstandard A für die Subvention für das Jahr 2024 beträgt 8991 zloty. Er ist um ca. 30% höher als der Finanzstandard A, d.h. der Basisstandard, im Jahr 2023.“

P28 = 0,134

Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 1204, 79  zł

P29 = 0,673

Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 6050, 94 zł

P30 = 0,874

Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 7858, 13 zł

P31 = 0,600

Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 5394, 60 zł

4.2 Umrechnungsfaktoren in den Monaten September-Dezember 2024

In der Begründung zum Entwurf der Verordnung des Bildungsministers über die Art und Weise der Verteilung des Gesamtbetrags des Bildungsbedarfs auf die Selbstverwaltungen im Jahr 2025 hat das Ministerium auch auf die Finanzierung des Unterrichts in der deutschen Minderheitensprache in den Monaten September-Dezember 2024 hingewiesen:

„Ab dem 1. September 2024 gibt es in Bezug auf Schüler oder Studenten, die allen nationalen Minderheiten angehören, eine Vereinheitlichung des Umfangs der Unterrichtsstunden für die nationale Minderheitensprache, die in Form von zusätzlichem Unterricht in dieser Sprache durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurde im Algorithmus für die Verteilung des Zuschusses für das Jahr 2024 die Förderung von Schülern oder Hörern, die allen nationalen Minderheiten angehören, im Ausmaß von 4 Monaten geändert.“

P28 = 0,200

Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 1798,20 zl

P29 = 1,000

Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 8991 zł

P30 = 1,300

Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 11 688, 30 zł

P31 = 0,600

Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.

Grundbetrag (Standard A): 8991 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 5394, 60 zł

 

5. Umrechnungsfaktoren für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache im Jahre 2023

Im Jahr 2023 wurden die Werte der Gewichte für Schüler:innen geändert, die der deutschen Minderheit angehören (über die Änderungen hat u.a. Portal oświatowy berichtet) und für die der Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache in Form eines Zusatzfaches realisiert wird. Die Entscheidung ist eine Folge der Änderung des Kerncurriculums und der Reduzierung des wöchentlichen Unterrichts in Deutsch als Minderheitensprache von 3 auf 1 Stunde.

In den Algorithmus für die Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die lokalen Selbstverwaltungen für das Jahr 2023 – im schulischen Teil – sind die folgenden Faktoren eingeflossen:

P27 = 0,10

Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 694,7 zł

P28 = 0,500

Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 3 473,50 zł

P29 = 0,650

Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 4 515,55 zł

P30 = 0,600

Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.

Grundbetrag (Standard A): 6 947 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 4 168,20 zł

6. Umrechnungsfaktoren für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache im Jahre 2022

Der Minister für Bildung und Wissenschaft hat eine Verordnung über die Art und Weise der Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die Selbstverwaltungen im Jahr 2022 erlassen. In der am 10. Februar 2022 veröffentlichten Verordnung wurde der Wert der Gewichtung für Schüler:innen, die der deutschen Minderheit angehören und für die der Unterricht Deutsch als Minderheitensprache in einer zusätzlichen Form angeboten wird, reduziert.

In Übereinstimmung mit den neuen Vorschriften den Wert der Gewichtung:

1) P25 wird um 0,034 verringert;
2) P26 wird um 0,173 verringert;
3) P27 wird um 0,224 verringert.

In den Algorithmus für die Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die lokalen Selbstverwaltungen für das Jahr 2022 – im schulischen Teil – sind die folgenden Faktoren eingeflossen:

P25 = 0,166

Grundschule: mehr als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 1 015,59 zł

P26 = 0,827

Grundschule: mehr als 80 Schüler:innen und weniger als 112 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: mehr als 30 Schüler:innen und weniger als 42 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 5 059,59 zł

P27 = 1,076

Grundschule: weniger als 80 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Sekundarschule: weniger als 30 Schüler:innen, die den Unterricht in einer Minderheitensprache besuchen

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 6 582,97 zł

P28 = 0,600

Für Schüler:innen von Abteilungen und Schulen, in denen der Unterricht in zwei Sprachen stattfindet: Polnisch und die Sprache der nationalen Minderheit.

Grundbetrag (Standard A): 6118 zł

Ergänzende Quote (Erhöhung des Grundbetrags): 3670,8 zł

 

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