Unterricht in zwei Sprachen
I. Allgemeine Informationen
Der Ausdruck „in zwei Sprachen“ bezieht sich nur auf den Unterricht in der Minderheitensprache und ist ein Privileg einer Minderheit. Dieser Unterricht basiert auf dem Kerncurriculum für das Fach „Sprache der deutschen Minderheit“, unterliegt anderen organisatorischen Regelungen und wird anders finanziert als der „zweisprachige“ Unterricht, der sich auf den Unterricht in einer modernen Sprache bezieht.
Das Kerncurriculum berücksichtigt die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der deutschen Minderheiten in mehreren Bereichen: Bewusstsein und nationale Identität, kulturelle Integration und Sprachkommunikation.
II. Mindestzahl der Schüler:innen, die für den Unterricht in zwei Sprachen erforderlich ist
- Kindergarten: mind. 14 Kinder
- Schule: mind. 7 Schüler:innen in einer Klassenstufe (Verpflichtung zur Organisation einer Unterrichtsklasse)
III. Wöchentliche Unterrichtsstundenzahl
- Kindergarten:
Zweisprachige Lehrer:innen oder zwei Lehrer:innen, die jeweils in einer Sprache unterrichten
- Grundschule (1.-3. Klasse):
4-5 Stunden Deutsch als Minderheitensprache pro Woche
- Grundschule (4.-8. Klasse):
5-6 Stunden Deutsch als Minderheitensprache pro Woche
+ mind. 4 Pflichtfächer in beiden Sprachen
Fächer: Geschichte Polens, Geographie Polens und das Fach Polnisch – in polnischer Sprache
IV. Stundenzahl des Faches „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“ (pro Schuljahr)
5. und 6. Klasse: mind. 25 Stunden
Die Zahl der Unterrichtsstunden für die Fächer „Deutsch als Minderheitensprache“ und „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“ wird in einem Anhang zur Verordnung des Bildungsministers vom 18. August 2017.
V. Finanzierung des Unterrichts in zwei Sprachen
Informationen unter Finanzierung des Minderheitenunterrichts

























