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Änderung des Kerncurriculums Deutsch als Minderheitensprache – Schreiben des VdG an das Bildungsministerium

11 Juni 2024

Der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften (VdG) wandte sich mit einem Schreiben (17. Mai 2024) an die stellvertretende Bildungsministerin Katarzyna Lubnauer:

„Wir stellen fest, dass Änderungen im Kerncurriculum für den Minderheitensprachunterricht notwendig sind, sich aber nicht auf eine Reduzierung willkürlich ausgewählter Inhalte beschränken können, ohne dass die Bildungsziele in Betracht gezogen werden und ohne dass eine breitere allgemeine Diskussion über das Funktionieren der Bildung, einschließlich der Minderheitenbildung, in Polen geführt wird. […] Generell ist in erster Linie eine Änderung des Modells des Kerncurriculums erforderlich, die einerseits der Stärkung der gegenwärtigen Schlüsselkompetenzen förderlich wäre und andererseits allen Lehrern die klare Botschaft vermitteln würde, dass sie über eine beträchtliche Autonomie im Unterricht verfügen.“

Das ganze Dokument ist hier (auf Polnisch) verfügbar ⇒https://vdg.pl/wp-content/uploads/2024/06/Pismo-ZNSSK-ws.-projektu-nowej-podstawy-programowej-jezyka-mniejszosci-2024_17.05.2024.pdf

Hintergrund sind die Änderungen des Kerncurriculums ab dem Schuljahr 2024/2025, wie kurz in der Rechtszone auf supereule.pl unter Kerncurriculum und Lehrpläne (⇒https://supereule.pl/de/programmgrundlage-und-lehrplaene/) beschrieben ist:

Ab dem 12. Februar 2024 fand eine Vorabkonsultation zu den Änderungen des allgemeinbildenden Kerncurriculums statt. Die Konsultation dauerte bis zum 19. Februar 2024. Die Konsultation umfasste unter anderem Änderungen des Kerncurriculums für den Unterricht einer Minderheitensprache. Das Bildungsministerium hat Entwürfe für Verordnungen zu diesem Thema vorbereitet. Die Entwürfe sind im April 2024 in die öffentliche Konsultation gegangen und wurden interministeriell abgestimmt. Sie werden im Juni 2024 vom Bildungsministerin unterzeichnet werden.

Das Ministerium erklärt auf seiner Internetseite: „Das neue, eingeschränkte Kerncurriculum wird ab dem Schuljahr 2024/2025 für eine Übergangszeit gelten, in der Experten an einer umfassenden Kerncurriculumsreform arbeiten werden. Das umfassende neue Curriculum wird zwei Jahre später in Kraft treten – ab 1. September 2026/2027 in der Grundschule, ab dem Schuljahr 2028/2029 in den weiterführenden Schulen.“

Der VdG erhielt ein Antwortschreiben von Frau Małgorzata Szybalska, Leiterin der Abteilung für allgemeine Bildung und digitale Transformation im Bildungsministerium, in dem auf die einzelnen Punkte eingegangen wurde:

„Als Antwort auf Ihr Schreiben vom 17. Mai 2024 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Änderungen im Kerncurriculum nicht zufällig sind, sondern aus einer sorgfältigen Analyse von praktizierenden Lehrern der nationalen Minderheitensprachen resultieren, die sich mit der Besonderheit des Unterrichts in einer nationalen und ethnischen Minderheitensprache von der ersten Bildungsstufe bis zu den während des Abiturs geprüften Fähigkeiten beschäftigt haben.“

Das vollständige Antwortschreiben ist hier (auf Polnisch) zu lesen ⇒https://vdg.pl/wp-content/uploads/2024/06/Odpowiedz-MEN-do-ZNSSK.pdf

 


 

Quelle:https://vdg.pl/de/aenderungen-des-kerncurriculums-fuer-den-unterricht-deutsch-als-minderheitensprache/

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