Kinder, die eine Minderheitensprache lernen, können von der zweiten Fremdsprache in den Klassen 7 und 8 befreit werden- Zusammenfassung des Informationstreffens für Lehrer

Am 30. Juni 2025 veranstaltete der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften (VdG) ein Online-Treffen mit Lehrern und Schulleitern.
Bei der Sitzung wurden zwei Verordnungen erörtert, die in den Wochen davor in Kraft getreten waren:
- Verordnung des Bildungsministeriums zur Regelung der Einreichung des Antrags für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache und der Einreichung einer Rücktrittserklärung für diesen Unterricht. Ausführliche Informationen zu dieser Verordnung finden Sie hier.
- Verordnung des Bildungsministeriums zur Regelung der Befreiung von der zweiten Fremdsprache oder Latein für Schüler der Klassen 7 und 8 der Grundschule, die eine Sprache einer nationalen Minderheit, einer ethnischen Minderheit oder einer Regionalsprache lernen. Ausführliche Informationen zu dieser Verordnung finden Sie hier.
Zunächst führte der Vorsitzende des Verbandes deutscher Gesellschaften, Rafał Bartek, bei der Online-Veranstaltung, an der etwas mehr als hundert Personen teilnahmen, in das Thema ein. Anschließend informierte Edyta Opyd, Bildungsberaterin des Verbandes deutscher Gesellschaften, die Teilnehemr über die Inhalte der Verordnungen anhand einer vorbereiteten Präsentation, die Sie als pdf-Datei herunterladen können: