Warum wir den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache brauchen – Aufruf an die Gemeinden
„Die sprachliche Vielfalt ist eine Realität, und ihre Achtung ist ein Grundwert der EU“[1]
Mehrsprachigkeit – ein wichtiges Schlagwort in der Sprachenpolitik der Europäischen Union – hat einen ideellen Wert. Denn wir versuchen durch das Erlernen einer fremden Sprache andere zu verstehen und bauen so Brücken zueinander auf. Zum Zweck des friedlichen Zusammenlebens in Europa ist dies förderlich. Aber von Mehrsprachigkeit profitiert auch jede Einzelperson: Sprachen tragen zur persönlichen Entfaltung bei, erweitern den eigenen Horizont und Sprachkenntnisse sind heutzutage eine wichtige Voraussetzung für das Berufsleben sowie für unsere global vernetzte Welt.
Zwei- und Mehrsprachigkeit und die Rolle von Minderheiten
Kinder, die zweisprachig aufwachsen erhalten diesen Vorteil ganz selbstverständlich von Beginn an. Zweisprachigkeit sollte daher grundsätzlich als ein willkommenes Geschenk angesehen werden, das noch weiter gefördert werden sollte, egal, um welche Sprachen es sich handelt.
Aufgrund der Geschichte und der Sprachenpolitik während der Zeit der Volksrepublik Polen machen Minderheiten in Polen heute nur einen sehr kleinen Teil der polnischen Bevölkerung aus. Egal, ob es sich z.B. um die ukrainische, litauische oder eben deutsche Minderheit handelt, sie sind alle Teil der polnischen Gesellschaft und loyale polnische Staatsbürger. Als anerkannte nationale Minderheiten können sie ihre Identität und Kultur ausleben und pflegen – haben sogar ein Recht darauf – ohne Angst vor Repressionen oder Diskriminierung haben zu müssen. Dies schließt ebenso ihre Sprachen, d.h. anerkannte Minderheitensprachen mit ein.
Diese Minderheiten können als Vorbild der gelebten europäischen Mehrsprachigkeit dienen und diese Mehrsprachigkeit weiter in die Mehrheitsgesellschaft tragen, nämlich als Brückenbauer zwischen Sprachen und Kulturen im In- und auch Ausland. Man muss nur ihr Potential erkennen und anerkennen sowie ihre Zweisprachigkeit nutzen und stärker im Bildungssystem fördern. Der Minderheitensprachenunterricht ist zwar für die Bedürfnisse der Minderheiten geschaffen worden, jedoch nicht exklusiv, d.h. Eltern können auch ohne Bezug zu den Minderheiten das Sprachenlernen zugunsten der Entwicklung und Zukunft ihren Kindern ermöglichen.
Der Sprachunterricht Deutsch als Minderheitensprache – Politikum und Diskriminierung
Nun wird leider der Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache von der polnischen Politik dazu instrumentalisiert Druck auf die deutsche Regierung aufzubauen, um die eigene politische Agenda in der Deutschlandpolitik durchzusetzen. Die Budget- und damit einhergehenden Stundenkürzungen für Deutsch als Minderheitensprache von drei auf eine Wochenstunde ist eine innenpolitische sowie bildungspolitische Entscheidung in Form einer Diskriminierung aufgrund von außenpolitischen Zielen, die auf Kosten der eigenen Bevölkerung, nämlich den Kindern und deren Bildung getroffen wurde.
Wie wird die Situation im nächsten Schuljahr sein?
Bedauerlicherweise sind die bereits angerichteten Schäden nicht mehr rückgängig zu machen, aber natürlich besteht noch die Hoffnung, dass diese diskriminierende Entscheidung möglichst bald wieder zurückgenommen wird. Allerdings scheinen die Aussagen zur baldigen Wiedereinführung der drei Wochenstunden des Bildungsministers Przemysław Czarnek während des Treffens im Sitz des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften (VdG) in Oppeln mit Vertretern der Deutschen Minderheit Ende Januar 2023, gleich zu Beginn des Wahljahres, nicht mehr als leere Worte zu sein. Und so ist zu befürchten, dass auch im nächsten Schuljahr nur die deutsche Minderheitensprache weiterhin nicht – im Gegensatz zu allen anderen anerkannten Minderheitensprachen – im vollen Umfang von drei, sondern nur einer Wochenstunde vom polnischen Staat gefördert wird.
Die Bedürfnisse der Menschen in Zahlen ausgedrückt
Aktuelle Zahlen belegen jedoch, dass das Interesse am Deutsch-als-Minderheitensprache-Unterricht trotz dieser Situation hoch ist und im Vergleich zum Vorjahr die Gesamtschüleranzahl sogar um 13,49 % angestiegen ist:
Quelle: Zahlen vom polnischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft (Ministerstwo Edukacji i Nauki) aus der Datenbank des Bildungsinformationssystems SIO – Stand 24.03.2022 für das Schuljahr 2021/2022 und 28.03.2023 für das Schuljahr 2022/2023.
Dies zeigt, dass Eltern ihre Kinder weiterhin zum Unterricht Deutsch als Minderheitensprache schicken möchten und die Stundenkürzungen nicht dem Willen und den Bedürfnissen der Menschen entsprechen, ja sogar kontraproduktiv sind.
Zudem geht aus den erst kürzlich veröffentlichen Daten zum häuslichen bzw. familiären Sprachgebrauch des Zensus von 2021 im Vergleich zum Zensus von 2011 hervor, dass die Angabe der Verwendung der deutschen Sprache um ganze 106,30 % (Zensus 2021: 199.000 (192.400+6.600), Zensus 2011: 96.461 (86.723+9.738)) gestiegen ist:
Sprachgebrauch mit Deutsch (Zwei- oder Mehrsprachigkeit):
Sprachgebrauch nur Deutsch:
Quelle: polnisches Statistisches Hauptamt GUS (Główny Urząd Statystyczny).[2]
Was können die Gemeinden tun?
Einige Gemeinden entschieden sich in ihre Einwohner, d.h. die Bildung ihrer Kinder zu investieren. Zum einen durch das Engagement der Deutschen Minderheit, wie beispielsweise durch die Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien (SKGD) in der Woiwodschaft Oppeln, deren Vertreter sich mit mehreren Bürgermeistern zu diesem Thema zu Gesprächen trafen. Zum anderen reagierten die Gemeinden auch auf das Engagement ihrer Bürger, die wie z.B. in der Gemeinde Zülz (Biała) mittels einer Petition eine Finanzierung von zusätzlichen Deutschstunden einforderten.
Für dieses erbrachte Engagement seitens der Vertreter und Mitglieder der Deutschen Minderheit, der Eltern, der Lehrer und allen anderen Mitbürgern sowie für die tatsächliche Umsetzung der finanziellen Unterstützung der jeweiligen Gemeinden bedankt sich der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) herzlich!
Die Lage in der Woiwodschaft Oppeln[3]
In der Woiwodschaft Oppeln finanzieren 37 von 54 Gemeinden, in denen es den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache gibt, im Schuljahr 2022/2023 zusätzliche Deutschstunden als Minderheitensprache.
Darunter ist in folgenden 19 Gemeinden durch die finanzielle Unterstützung der Unterricht im vollen Umfang, also von drei Wochenstunden möglich:
- Chronstau (Chrząstowice)
- Leschnitz (Leśnica)
- Krappitz (Krapkowice)
- Ujest (Ujazd)
- Colonnowska (Kolonowskie)
- Gogolin
- Reinschdorf (Reńska Wieś)
- Wilkau (Wilków)
- Murow (Murów)
- Groß Neukirch (Polska Cerekiew)
- Carlsruhe O/S (Pokój)
- Poppelau (Popielów)
- Walzen (Walce)
- Himmelwitz (Jemielnica)
- Dambrau (Dąbrowa)
- Malapane (Ozimek)
- Proskau (Prószków)
- Gross Lasowitz (Lasowice Wielkie)
- Klein Strehlitz (Strzeleczki) (seit dem 2. Schulhalbjahr)
In diesen 18 Gemeinden wird eine zusätzliche Stunde finanziell unterstützt, d.h. zwei Wochenstunden können unterrichtet werden:
- Radlau (Radłów)
- Stubendorf (Izbicko)
- Groß Döbern (Dobrzeń Wielki)
- Zawadzki (Zawadzkie)
- Deschowitz (Zdzieszowice)
- Lamsdorf (Łambinowice)
- Czissek (Cisek)
- Groß Strehlitz (Strzelce Opolskie)
- Lugnian (Łubniany)
- Guttentag (Dobrodzień)
- Zembowitz (Zębowice)
- Turawa
- Comprachtschütz (Komprachcice)
- Oberglogau (Głogówek)
- Tarnau (Tarnów Opolski)
- Landsberg O.S. (Gorzów Śląski)
- Birawa (Bierawa)
- Zülz (Biała) (seit dem 2. Schulhalbjahr)
In folgenden 16 Gemeinden findet nur eine Wochenstunde ohne zusätzliche Finanzierung statt:
- Rosenberg (Olesno)
- Pawlowitzke (Pawłowiczki)
- Schwirz (Świerczów)
- Noldau (Domaszowice)
- Kreuzburg O.S. (Kluczbork)
- Grodkau (Grodków)
- Pitschen (Byczyna)
- Ziegenhals (Głuchołazy)
- Konstadt (Wołczyn)
- Leuber (Lubrza)
- Praska (Praszka)
- Friedland in Oberschlesien (Korfantów)
- Neustadt O.S. (Prudnik)
- Katscher (Kietrz)
- Kandrzin-Cosel (Kędrzierzyn-Koźle)
- Stadt Oppeln ( Opole)
In der Gemeinde Neisse (Nysa) gibt es leider keinen Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache an öffentlichen Schulen, die von der Gemeinde getragen werden. Deutsch als Minderheitensprache wird aber in einer Vereinsschule angeboten, wozu allerdings keine weiteren Informationen zur Stundenanzahl vorliegen.
Die Lage in der Woiwodschaft Schlesien[4]
In der Woiwodschaft Schlesien finanzieren nur 7 von 59 Gemeinden zusätzliche Deutschstunden. Und davon gibt es nur in der Gemeinde Tost (Toszek) durch die Finanzierung von zwei Wochenstunden die vollen drei Wochenstunden Deutsch als Minderheitensprache.
In folgenden 6 Gemeinden kann der Unterricht von zwei Wochenstunden dank der finanziellen Unterstützung einer zusätzlichen Wochenstunde stattfinden:
- Stadt Gleiwitz ( Gliwice)
- Hindenburg O.S. (Zabrze)
- Groß Peterwitz (Pietrowice Wielkie)
- Pilchowitz (Pilchowice)
- Lublinitz (Lubliniec)
- Lissek (Lyski)
Diese 51 Gemeinden, also die Mehrheit, unterstützt keine zusätzlichen Deutschstunden, weshalb wöchentlich nur eine Stunde unterrichtet wird:
- Rydultau (Rydułtowy)
- Gaschowitz (Gaszowice)
- Radlin
- Stadt Ratibor ( Racibórz)
- Jeykowitz (Jejkowice)
- Häuerstadt (Czeladź)
- Stadt Tichau (Tychy)
- Rudnik
- Weichsel (Wisła)
- Woischnik (Woźniki)
- Kranowitz (Krzanowice)
- Boronow (Boronów)
- Rybnik
- Ratiborhammer (Kuźnia Raciborska)
- Kochanowitz (Kochanowice)
- Nikolai (Mikołów)
- Rudzinitz (Rudziniec)
- Pless (Pszczyna)
- Kreuzenort (Krzyżanowice)
- Nendza (Nędza)
- Deutsch Piekar (Piekary Śląskie)
- Langendorf (Wielowieś)
- Kornowatz (Kornowac)
- Herby
- Kattowitz (Katowice)
- Beuthen (Bytom)
- Pschow (Pszów)
- Stahlhammer (Kalety)
- Ruda (Ruda Śląska)
- Lubom (Lubomia)
- Skotschau (Skoczów)
- Kieferstädtel (Sośnicowice)
- Tworog (Tworóg)
- Cziasnau (Ciasna)
- Georgenberg (Miasteczko Śląskie)
- Pawonkau (Pawonków)
- Czerwionka-Leschczin (Czerwionka-Leszczyny)
- Broslawitz (Zbrosławice)
- Loslau (Wodzislaw Śląski)
- Peiskretscham (Pyskowice)
- Gorschütz (Gorzyce)
- Ornontowitz (Ornontowice)
- Gieraltowitz (Gierałtowice)
- Laurahütte-Siemianowitz (Siemianowice Śląskie)
- Oßorowitz (Ożarowice)
- Koschentin (Koszęcin)
- Sohrau (Żory)
- Orzesche (Orzesze)
- Tarnowitz (Tarnowskie Góry)
- Schwirklan (Świerklany)
- Kruppamühle (Krupski Młyn)
In der Gemeinde Schwientochlowitz (Świętochłowice) findet kein Unterricht für Deutsch als Minderheitensprache an öffentlichen Schulen, die von der Gemeinde getragen werden, statt. Zur Gemeinde Neudeck (Świerklaniec) gibt es keine Informationen.
Die Lage in der Woiwodschaft Ermland-Masuren[5]
In der Woiwodschaft Ermland-Masuren wird der Deutsch-als-Minderheitensprache-Unterricht in 17 Gemeinden angeboten, wovon nur die Stadt Sensburg (Mrągowo) zwei zusätzliche Stunden finanziert und so auf die drei Stunden kommt.
In der Gemeinde Seeburg (Jeziorany) findet lediglich der einstündige Unterricht statt, da hier keine Finanzierung von Zusatzstunden vorgenommen wurde.
In der Stadt Elbing (Elbląg) und in der Gemeinde Groß Köllen (Kolno) wird kein Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache an öffentlichen Schulen mit der Gemeinde als Träger angeboten.
Von folgenden 13 Gemeinden liegen leider keine genauen Informationen vor:
- Schippenbeil (Sępopol)
- Deutschendorf (Wilczęta)
- Nikolaiken (Mikołajki)
- Sorquitten (Sorkwity)
- Janowo
- Groß Koslau (Kozłowo)
- Neidenburg (Nidzica)
- Wartenburg in Ostpreußen (Barczewo)
- Bischofsburg (Biskupiec)
- Guttstadt (Dobre Miasto)
- Groß Purden (Purda)
- Heiligenthal (Świątki)
- Stadt Allenstein ( Olsztyn)
Die Lage in den restlichen Woiwodschaften[6]
In den folgenden Woiwodschaften und Gemeinden wird der Deutsch-als-Minderheiten-Unterricht im aktuellen Schuljahr 2022/2023 angeboten, allerdings liegen keine weiteren Informationen zur genauen Stundenanzahl und Zusatzfinanzierung durch die Gemeinden vor:
Woiwodschaft Niederschlesien (1): Stadt Breslau (M. Wrocław).
Woiwodschaft Kujawien-Pommern (1): Grutta (Gruta).
Woiwodschaft Lebus (7): Frankfurt (Oder)-Dammvorstadt (Słubice), Königswalde (Lubniewice), Skampe (Skąpe), Rothenburg an der Oder (Czerwieńsk), Züllichau (Sulechów), Lugknitz (Łęknica), Stadt Grünberg (m. Zielona Góra).
Woiwodschaft Lodsch (1): Belchatow (Bełchatów).
Woiwodschaft Masowien (1): Zechenau (Ciechanów).
Woiwodschaft Pommern (16): Bütow (Bytów), Rummelsburg in Pommern (Miastko), Treblin (Trzebielino), Schlochau (Człuchów), Stadt Schlochau (m. Człuchów), Hammerstein (Czarne), Prechlau (Przechlewo), Stegers (Rzeczenica), Stolpmünde (Ustka), Rathsdamnitz (Dębnica Kaszubska), Hammermühle (Kępice), Kublitz (Kobylnica), Stolp (Słupsk), Schmolsin (Smołdzino), Stadt Danzig (m. Gdańsk), Stadt Stolp (m. Słupsk).
Woiwodschaft Heiligkreuz (1): Dwikozy.
Woiwodschaft Westpommern (4): Bublitz (Bobolice), Pollnow (Polanów), Baldenburg (Biały Bór), Stadt Stettin (m. Szczecin).
Aufruf an die Gemeinden und Bürger!
Angesichts der bereits angesprochenen Situation, dass die Rückkehr zu den drei Wochenstunden Deutsch als Minderheitensprache für das nächste Schuljahr 2023/2024 leider momentan sehr unwahrscheinlich scheint, stellt sich nun die Frage, ob die Gemeinden die zusätzlichen Deutschstunden weiterfinanzieren bzw. weitere Gemeinden mit der Finanzierung zusätzlicher Deutschstunden nachfolgen werden. Hierzu rufen wir die Gemeinden auf!
Wie das Beispiel in Zülz (Biała) zeigt, können auch die Einwohner in den Gemeinden durch ihr Engagement etwas bewirken und durch eine Petition ihre Gemeinden dazu bewegen in die Bildung ihrer Kinder zu investieren. Hier besonders angesprochen sind Eltern, Schul- und Lehrkräfte sowie Mitglieder der Deutschen Minderheit, aber auch alle anderen Mitbürger!
Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) /
Związek Niemieckich Stowarzyszeń Społeczno-Kulturalnych w Polsce (ZNSSK)
[1] Sprachenpolitik | Kurzdarstellungen zur Europäischen Union | Europäisches Parlament (europa.eu): https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/142/language-policy (Zugriff am 12.04.2023).
[2] Główny Urząd Statystyczny / Spisy Powszechne / NSP 2021: https://stat.gov.pl/spisy-powszechne/nsp-2021/ (Zugriff am 13.04.2023).
Główny Urząd Statystyczny / Spisy Powszechne / NSP 2011: https://stat.gov.pl/spisy-powszechne/nsp-2011/ (Zugriff am 13.04.2023).
[3] Quelle: Datenbank des Bildungsinformationssystems SIO (Stand 24.03.2022 für das Schuljahr 2021/2022 und 28.03.2023 für das Schuljahr 2022/2023) und Befragung der Gemeinden in den Woiwodschaften Oppeln, Schlesien und Ermland-Masuren durch den VdG (Stand 21. September 2022).
[4] Quelle: Datenbank des Bildungsinformationssystems SIO (Stand 24.03.2022 für das Schuljahr 2021/2022 und 28.03.2023 für das Schuljahr 2022/2023) und Befragung der Gemeinden in den Woiwodschaften Oppeln, Schlesien und Ermland-Masuren durch den VdG (Stand 21. September 2022).
[5] Quelle: Datenbank des Bildungsinformationssystems SIO (Stand 24.03.2022 für das Schuljahr 2021/2022 und 28.03.2023 für das Schuljahr 2022/2023) und Befragung der Gemeinden in den Woiwodschaften Oppeln, Schlesien und Ermland-Masuren durch den VdG (Stand 21. September 2022).
[6] Quelle: Datenbank des Bildungsinformationssystems SIO (Stand 24.03.2022 für das Schuljahr 2021/2022 und 28.03.2023 für das Schuljahr 2022/2023) und Befragung der Gemeinden in den Woiwodschaften Oppeln, Schlesien und Ermland-Masuren durch den VdG (Stand 21. September 2022).