Neue Kerncurricula – DaM im Kindergarten und in der Grundschule. Reform 26
I. Kerncurriculum
Bildungsministerin Barbara Nowacka unterzeichnete am 11. März 2026 eine Verordnung über das Kerncurriculum für die Kindergärten sowie das Kerncurriculum für die allgemeine Grundschulbildung. Die neuen Curricula betreffen auch die Minderheitensprachen.
Informationen zum Zeitplan für die Umsetzung der Änderungen sowie allgemeine Informationen zu den neuen Curricula und Rahmenlehrplänen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Nationale Bildung:
Die Verordnung (am Ende der Seite des Bildungsministeriums) enthält zwei Anhänge:
- Der erste Anhang betrifft das Curriculum für die Kindergärten – S. 4 bis 23.
Der Lehrer für die Minderheitensprache setzt das Curriculum für den Kindergarten um; es gibt kein separates Curriculum für den Unterricht der Minderheitensprache im Kindergarten.
Weitere Informationen zum Unterricht der Minderheitensprache im Kindergarten:
https://supereule.pl/jezyk-mniejszosci-w-przedszkolu-2/
- Der zweite Anhang betrifft das Curriculum für die allgemeine Bildung in der Grundschule – S. 24 bis 366.
→ Das Curriculum für den Unterricht in Minderheitensprachen für die 1. Bildungsstufe (Klassen 1–3) – befindet sich auf den Seiten 53 bis 55.
→ Das Curriculum für den Unterricht in Minderheitensprachen für die 2. Bildungsstufe (Klassen 4 -8) ist auf den Seiten 321–332 zu finden.
Umfassende Informationen zur Reform 26 finden Sie auf der Seite, die den eingeführten Änderungen gewidmet ist.
























