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Deutsch als Minderheitensprache im Kindergarten

4 März 2026

Kinder, die den Kindergarten besuchen, können an dem Unterricht der Minderheitensprache teilnehmen.

Die Regeln für die Organisation des Unterrichts regelt:

Verordnung des Ministers für Nationale Bildung vom 18. August 2017 über die Bedingungen und die Art und Weise der Erfüllung von Aufgaben durch Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen, die es ermöglichen, das nationale, ethnische und sprachliche Identitätsgefühl von Schülern, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, sowie von Gemeinschaften, die eine Regionalsprache verwenden, aufrechtzuerhalten.

 

Antrag – die Eltern des Kindes müssen einen Antrag stellen

Wenn das Kind den Kindergarten besucht, muss der Antrag spätestens bis zum 31. Juli des Schuljahres gestellt werden, das dem Schuljahr vorausgeht, in dem das Kind den Kindergarten besucht.

Wenn das Kind bereits den Kindergarten besucht, muss der Antrag spätestens bis zum 31. März des Schuljahres gestellt werden, das dem Schuljahr vorausgeht, für das die Organisation des Unterrichts gelten soll.

Detaillierte Informationen zum Antrag

Anzahl der erforderlichen Anträge

Unabhängig von der Anzahl der Anträge ist die Leitung des Kindergartens verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die es den Kindern ermöglichen, am Unterricht in der Minderheitensprache teilzunehmen. Es gibt verschiedene Organisationsformen, die unter der Rubrik „Organisation des Minderheitensprachenunterrichts in Form von Zusatzunterricht” beschrieben sind.

Rechtliche Form des Unterrichts

Die häufigste rechtliche Form des Minderheitensprachenunterrichts ist die sogenannte zusätzliche Form, das bedeutet:

  • Die Kinder haben 6 „Kindergartenstunden” pro Woche.
  • Die Dauer einer „Kindergartenstunde” beträgt je nach Alter und Fähigkeiten der Kinder etwa 30 Minuten für 5- bis 6-Jährige und etwa 15 Minuten für 3- bis 4-Jährige.
  • Die „Kindergartenstunden” können kumuliert werden.

Curriculum – Reform 26

Der Lehrer für Minderheitensprachen setzt das Curriculum für die Vorschulerziehung um; es gibt kein separates Curriculum für den Unterricht von Minderheitensprachen im Kindergarten.

Das neue Curriculum für die Vorschulerziehung für Kindergärten, Vorschulklassen in Grundschulen und andere Formen der Vorschulerziehung gilt ab dem 1. September 2026 für alle Kinder, die die oben genannten Einrichtungen besuchen.

Gemäß den Rahmenbedingungen („IV. Aufgaben des Kindergartens“ – Punkt 15) gehört es zu den Aufgaben des Kindergartens, „Aktivitäten zu organisieren, die es dem Kind ermöglichen, die Kultur und Sprache einer nationalen oder ethnischen Minderheit oder die Regionalsprache Kaschubisch entsprechend den Bedürfnissen kennenzulernen.“

In der Beschreibung „Bedingungen und Art der Umsetzung“ sind Informationen zur Durchführung des Unterrichts in der Minderheitensprache enthalten: „Das Kind wird im Kindergarten mit der Sprache einer nationalen oder ethnischen Minderheit oder der Regionalsprache – dem Kaschubischen – vertraut gemacht, reagiert auf bekannte Wörter, Redewendungen und einfache Anweisungen, die in dieser Sprache ausgesprochen werden. Es verwendet auf natürliche Weise Ausdrücke, die mit Spielen und alltäglichen Aktivitäten zusammenhängen, wiederholt Reime und einfache Gedichte, singt Lieder und nimmt an Sprachspielen teil. Es nimmt an Spielen und Veranstaltungen teil, die mit der Kultur seiner Gemeinschaft verbunden sind, und gestaltet Kunstwerke, die von deren Geschichte und Tradition inspiriert sind.“

Lehrplan

Die Deutsche Bildungsgesellschaft hat im Jahr 2025 einen „Neuen Lehrplan für den Minderheitensprachenunterricht im Kindergarten“ erstellt, der auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist:

Nowy program do nauczania języka mniejszości w przedszkolu

 

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