Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung
25 März 2024
Wenn Sie Deutsch an einer Schule unterrichten möchten und Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, finden Sie die nötigen Informationen zum Anerkennungsverfahren zum Beispiel auf der Internetseite der Schulaufsichtsbehörde in Oppeln, d.h. unter anderem Informationen über:
- Anerkennung von Zeugnissen und anderen Dokumenten, die eine Ausbildung in ausländischen Bildungssystemen bestätigen
- zuständige Behörden für die Bearbeitung des Falles
- die Unterlagen, die Sie für die Beglaubigung von Zeugnissen einreichen sollen
- Gebühren
- das Büro, in dem Sie die Dokumente einreichen sollen
- das Datum und das Anerkennungsverfahren
Die Schulaufsichtsbehörde in Oppeln informiert auf der Internetseite auch über die Möglichkeit, der Einstellung einer Lehrkraft zuzustimmen, die nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügt bzw. keine Lehrkraft ist.
Bitte wenden Sie sich in den oben genannten Angelegenheiten an die Schulaufsichtsbehörde Ihres Wohnsitzes.