Minderheitensprache – Lehrpläne
Liebe Lehrerinnen, liebe Lehrer,
im Zusammenhang mit zahlreichen Anfragen zu den an das neue Kerncurriculum angepassten Lehrplänen möchten wir Sie einladen, sich mit den entsprechenden Informationen vertraut zu machen.
• In den letzten Jahren hat die Deutsche Bildungsgesellschaft Lehrpläne erarbeitet und diese an die Änderungen im Lehrplan angepasst. Derzeit liegen uns keine Informationen darüber vor, ob in diesem Jahr ähnliche Lehrpläne erstellt werden.
• Der eigens entwickelte Lehrplan wurde von Frau Maria Gołąbek erarbeitet. Dieser Lehrplan sowie die Grundlagen des neuen Kerncurriculums „Kompas jutra“ werden im Rahmen einer Online-Fortbildung vorgestellt, die vom Regionalen Zentrum für Lehrerfortbildung und Pädagogische Information „WOM“ in Rybnik organisiert wird. Die Fortbildung findet am Freitag, den 10. Juli 2026, um 10:00 Uhr statt.
Im Namen der Referentin laden wir alle Lehrkräfte für Deutsch als Minderheitensprache herzlich zur Teilnahme an dieser Fortbildung ein.
Ausführliche Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website von WOM Rybnik.
• Wir möchten außerdem noch einmal auf die grundlegenden Informationen zu den Lehrplänen hinweisen:
Lehrpläne werden an einer Schule durch die Schulleitung auf Antrag einer Lehrkraft oder mehrerer Lehrkräfte zur Anwendung zugelassen. Die in dem Curriculum festgelegten Ziele, Inhalte sowie detaillierten Anforderungen für den Unterricht der Minderheitensprache, der Regionalsprache sowie der eigenen Geschichte und Kultur bilden die Grundlage für die Erarbeitung von Lehrplänen durch die Lehrkräfte.
Lehrkräfte können:
– einen Lehrplan selbstständig (allein oder als Mitautor/-in) erstellen;
– einen Lehrplan anderer Autorinnen und Autoren auswählen;
– einen Lehrplan anderer Autorinnen und Autoren auswählen und eigene Anpassungen daran vornehmen.
Der Lehrplan sollte an die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule angepasst sein. Jede der genannten Vorgehensweisen erfordert eine sorgfältige Analyse des Curriculums, da die entsprechenden Verordnungen klar festlegen, welche Anforderungen ein ausgewählter oder erarbeiteter Lehrplan erfüllen muss:
– Übereinstimmung mit dem Curriculum;
– fachliche und didaktische Korrektheit;
– Möglichkeit zur Individualisierung des Unterrichts entsprechend den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie den Bedingungen, unter denen der Lehrplan umgesetzt wird.
Weitere Informationen finden Sie im „Rechtsbereich“ der Bildungsplattform supereule.pl:
• Im Rahmen des „Niwki-Programms“ besteht die Möglichkeit, eine Fortbildung zur Erstellung von Lehrplänen zu organisieren.
Interessierte bitten wir, ihren Bedarf an einer solchen Fortbildung bei der Koordinatorin des Programms anzumelden:
Izabela Szczepańska
Fachberaterin für Lehrkräfte, Koordinatorin des Programms Niwki
Abteilung für Allgemeine Didaktik und Informationstechnologien
Regionales Zentrum für Bildungsentwicklung – akkreditierte OKO-Einrichtung
Tel.: +48 77 404 75 88, +48 786 954 402
E-Mail: i.szczepanska@oce.opolskie.pl

























